Probleme bezüglich des Urheberrechts dafür sorgen, dass einige Titel in Abhängigkeit von den laufenden Verhandlungen noch über Jahre offline bleiben.
„Die Klärung der Rechte an Filmen stellt heutzutage die größte Einzelhürde zum Video-on-Demand im Internet dar“, so Curt Marvis, Chief Executive von CinemaNow, dessen Unternehmen gegen Ende letzten Jahres mit Warner Bros. einen Vertrag über den Verkauf der Erstaufführungen von Filmen abschloss, inklusive des Riesenerfolges „Harry Potter und der Stein der Weisen“.
„Die Studios würden uns gerne mehr zur Verfügung stellen, aber sie können die Urheberrechte nicht klären. Es gibt bei fast jedem Film schwere Hindernisse, weil das Internet entweder noch nicht berücksichtigt wurde oder weil die Verträge schlampig formuliert wurden“, erklärte er weiter.
Die Film-Industrie ist nicht die erste Branche, die Probleme mit der Online-Lizenzierung hat. Internet-Musik-Anbieter sind immer noch auf der Suche nach den Rechten für den Verkauf von Titeln der Beatles und anderen wichtigen Künstlern, selbst nachdem sie Abmachungen mit den führenden Plattenfirmen getroffen haben. 2001 hat der Oberste Gerichtshof der USA die Internet-Herausgeber angewiesen, die Arbeit von freiberuflichen Publizisten, deren Artikel ohne Genehmigung online veröffentlicht werden, voll zu bezahlen oder aus dem Netz zu nehmen.
Diese Fälle verblassen aber im Vergleich zu den massiven Schlachten, die sich in der Film-Industrie abzeichnen und die üblicherweise viel mehr juristische Ebenen und Parteien umfassen, die beträchtliche Power – vom Ego gar nicht erst zu reden – mit auf das Schlachtfeld bringen.
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